Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Energiehandel der DS EMOVA GmbH
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma DS EMOVA GmbH gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde.
2.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
3. BESCHAFFENHEIT DER WARE
3.1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
3.2. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.
4. VERTRAGSSCHLUSS
4.1. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
4.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind und mehr als 3 Monate andauern, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
4.3. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4.4. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5.2. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
5.3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhaengig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
6. KAUFPREIS / ZAHLUNG
6.1. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben.
6.2. Für die Berechnung des Kaufpreises ist die am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Menge maßgeblich. Sofern diese aufgrund der technischen Gegebenheiten der Pumpe und Messeinrichtung von der bestellten Menge geringfügig abweicht, ist die auf dem Lieferschein ausgewiesene Menge bindend. Der Nachweis der Lieferung einer geringeren oder größeren Menge bleibt beiden Parteien gestattet.
6.3. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6.4. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
6.5. Skontoabzüge werden grundsaetzlich nicht gewährt.
6.6. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
6.7. Verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. In den Faellen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufuehren. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
6.8. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ehegatten, die im selben Haushalt leben, haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
7. LIEFERUNG
7.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr von uns.
7.2. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
7.3. Die Uebergabe der Ware erfolgt bei Verbrauchertankanlagen am Befuellstutzen, an dem der Befuellschlauch des TkW mit dem Rohrsystem der Tankanlage des Kunden verbunden wird. Im Fall einer Befuellung von Tanks kleiner 1.250 Liter durch Zapfpistole erfolgt die Uebergabe, an der Stelle, an der die Ware in den Tank eingefuellt wird. Hierbei geht die Gefahr auf den Kunden ueber.
8. ANNAHMEVERZUG
8.1. Der Uebergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
8.2. Die Gefahr eines zufaelligen Unterganges oder einer zufaelligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden ueber, in dem dieser in Annahmeverzug geraet.
8.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
9. GEWAERLEISTUNG
9.1. Es wird fuer den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfuellung durch Ersatzlieferung vereinbart.
9.2. Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsaetzlich nach seiner Wahl b. Herabsetzung der Verguetung (Minderung) oder Rueckgaengigmachung des Vertrags (Ruecktritt) verlangen. Bei einer nur geringfuegigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfuegigen Maengeln, steht dem Kunden kein Ruecktrittsrecht zu.
10. GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhaelt der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberuehrt.
11. HAFTUNGSBESCHRAENKUNGEN
11.1. Bei leicht fahrlaessigen Pflichtverletzungen beschraenkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlaessigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfuellungsgehilfen.
11.2. Die Haftungsbeschraenkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Koerper und Gesundheitsschaeden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Anspruechen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
11.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschraenkt ist, gilt dies auch fuer die persoenliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfuellungsgehilfen.
12. KEIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT BEI HEIZOELBESTELLUNGEN
Beim Heizoelverkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher koennen ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Beim Verkauf an Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.
13. AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teil.
14. DATENSCHUTZ
14.1. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des Kunden erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Kunden vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.
14.2. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DS-GVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Kunden abfragen, wenn dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.
14.3. Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Kunde Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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