Bestandsschutz für Ihre Ölheizung: Was Sie jetzt wissen müssen

Anfang 2023 wurde im Rahmen des Klimapakets ein gesetzliches Verbot von Ölheizungen ab 2024 bekanntgegeben. Diese Ankündigung hat für große Verwirrung gesorgt. Denn zuvor galt der 01.01.2026 als Stichtag für ein Einbauverbot neuer Ölheizungen. Das hat natürlich bei zahlreichen Verbrauchern und vor allem bei Besitzern von Ölheizungen viele Fragen aufgeworfen.

In diesem Blogbeitrag klären wir alle offenen Fragen, nehmen die aktuelle Gesetzeslage unter die Lupe und geben Ihnen so einen Überblick über alle Möglichkeiten, Ausnahmen, Sonderregelungen und Stichtage zu dieser Thematik. So wissen Sie genau, wie lange Sie Ihre Ölheizung noch nutzen können und ab wann eine Neuinstallation nicht mehr möglich ist.

Das Aus für Ölheizungen ab 2024? Was wirklich gilt

2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt. Bereits in seiner ersten Fassung enthielt das GEG eine Regelung zum Austausch alter Ölheizungen. Danach müssen Konstanttemperaturkessel ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. In Betrieb befindliche Ölheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sind jedoch von dieser Austauschregelung ausgenommen. Sie genießen Bestandsschutz. Diese Vorgabe in Bezug auf die Lebensdauer alter Öl- und Gasheizungen gilt auch heute noch. Zusätzlich wurde ein Enddatum für die Installation von Ölheizungen in das Gesetz aufgenommen. 2025 sollte das letzte Jahr für deren Einbau sein.

Die Novelle des GEG wurde am 08.09.2023 beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. In dieser Neufassung gibt es nun einen Plan, wie die Neuinstallation von Ölheizungen langfristig reduziert werden kann. Ein Verbot von Ölheizungen, wie von Wirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, gibt es in dieser Fassung nicht. Allerdings wurde mit dem 31.12.2044 ein neues offizielles Enddatum für Öl- und Gasheizungen festgelegt. Zudem dürfen Öl- und Gasheizungen ab 2024 nur noch dann eingebaut werden, wenn sie bis 2029 zu einem bestimmten Prozentsatz auch in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden können, sofern noch keine kommunale Wärmeplanung erfolgt ist.

Konkret ist vorgesehen, dass diese Öl- oder Gasheizungen ab dem 1. Januar 2029 zu 15 Prozent mit Biogas sowie mit blauem oder grünem Wasserstoff betrieben werden können. Dieser Anteil soll gemäß den Plänen der Bundesregierung bis 2045 kontinuierlich erhöht werden:

  • bis 2035 auf 30 Prozent 
  • bis 2040 auf 60 Prozent
  • bis 2044 auf 100 Prozent

Darüber hinaus bleiben Öl- und Gasheizungen als Hybridvarianten mit 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig und können weiterhin problemlos eingebaut werden.

Austauschpflicht: Unter welchen Umständen müssen Sie handeln?

Die Ära der Ölheizungen neigt sich in Deutschland dem Ende zu. Mit dieser Entwicklung rückt eine große Anzahl älterer Anlagen in den Fokus. Grund dafür sind die erheblichen Risiken und Nachteile, die mit veralteten Ölheizungen verbunden sind. In vielen Haushalten sind diese Altanlagen nicht nur ineffizient, sondern stellen auch eine potenzielle Gefahr für Umwelt und Gesundheit dar.

Ältere Ölheizungen und insbesondere Anlagen, die bereits 30 Jahre und länger in Betrieb sind, haben tendenziell einen schlechteren Wirkungsgrad, was immer zu einem höheren Heizölverbrauch führt. Das wiederum bedeutet nicht nur höhere Heizkosten für die Verbraucher, sondern wirkt sich auch negativ auf die Umwelt aus. Denn mit dem höheren Energieverbrauch steigt auch der CO2-Ausstoß. Zudem sind veraltete Ölheizungen oft störanfällig, was zu einem unregelmäßigen Heizbetrieb und zusätzlichen Reparaturkosten führen kann.

Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind und weder einen Brennwertkessel noch einen Niedertemperaturkessel verwenden, müssen ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Ölheizungen, die diesem Profil entsprechen und eine Leistung zwischen 4 und 400 kW aufweisen. Es gibt also keine pauschale Austauschpflicht für alle Öl- und Gasheizungen. Wenn Sie jedoch eine Öl- oder Gasheizung in Betrieb haben, die älter als 30 Jahre oder irreparabel defekt ist, ist es Zeit zu handeln.


Neuinstallationen: Hybridlösungen als Alternative

Mit den Vorschriften und der schrittweisen Abschaffung von reinen Ölheizungen wird der Bedarf an alternativen Heizsystemen immer dringender. Eine der möglichen Lösungen für die Zukunft sind Hybridheizungen, die fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energien kombinieren. Diese Hybridlösungen schlagen eine Brücke zwischen traditioneller und nachhaltiger Heiztechnik, indem sie die Flexibilität und Zuverlässigkeit konventioneller Systeme mit den ökologischen Vorteilen erneuerbarer Energien verbinden.

Im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Einbau von Hybridheizungen zudem nicht nur erwünscht, sondern wird auch durch verschiedene Förderpakete unterstützt. Für Neubauten gelten jedoch Sonderregelungen: Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage ist ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Erfüllt die Hybridheizung diese Vorgabe, ist sie eine ideale Alternative.

Vorteile von Hybridheizungen

  • Kombination von Effizienz und Nachhaltigkeit: Hybridheizungen nutzen sowohl fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas als auch erneuerbare Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen. Das ermöglicht vor allem eine effizientere und umweltschonendere Ressourcennutzung, da der Anteil fossiler Brennstoffe reduziert und durch erneuerbare Energiequellen ergänzt wird.

  • Zukunftssicherheit: Im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen an Heizsysteme stellen Hybridheizungen eine zukunftssichere Lösung dar. Sie erfüllen nicht nur die aktuellen gesetzlichen Anforderungen wie beispielsweise die 65-Prozent-Regelung in Neubauten, sondern sind auch flexibel genug, um sich zukünftigen Veränderungen anzupassen. Insbesondere die Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, macht sie zu einer langfristig sicheren Investition.

  • Kostenersparnis: Obwohl die Anschaffungskosten für Hybridheizungen höher sein können als für herkömmliche Systeme, amortisiert sich diese Investition in der Regel schnell durch die geringeren Betriebs- sowie die reduzierten Heizkosten. Zusätzlich wird die Anschaffung von Hybridheizungen auch durch staatliche Förderungen unterstützt.

Damit sind Hybridheizungen eine gute Alternative für alle, die eine neue Heizlösung suchen und sich schon heute für die Zukunft rüsten wollen.

Bestandsschutz: Wer profitiert - und wie lange?

Unter den Bestandsschutz fallen alle vor dem 01.01.2024 installierten Gas- und Ölheizungen, die noch keine 30 Jahre Lebensdauer aufweisen. Auch wenn diese Heizungen behebbare Mängel oder Defekte aufweisen, besteht noch keine Austauschpflicht. Erst wenn die Heizungsanlage wirklich irreparabel kaputt ist, erlischt der Bestandsschutz und es greifen Übergangslösungen.

In Neubauten gilt dann die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungsanlagen, während im Gebäudebestand der Einbau von Öl- oder Gasheizungen nur noch eingeschränkt zulässig ist. Auch hier gibt es Übergangsfristen in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. Während in Kommunen mit mehr als 100.00 Einwohnern die 65-Prozent-Regelung in Bezug auf erneuerbare Energien erst ab dem 01.07.2026 in Kraft tritt, haben Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern noch bis zum 01.07.2028 Zeit.

In der Zwischenzeit sind aber auch beim Einbau einer neuen Heizung die gestaffelten Bioanteilverpflichtungen zu beachten. Deshalb ist beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung in bestehende Gebäude die Beratung durch einen Fachbetrieb obligatorisch.

Ausnahme und Sonderregelungen: Wann Ihre Ölheizung bleiben darf

Auch von diesen Regelungen gibt es Ausnahmen. Insbesondere dann, wenn die Umstellung auf eine Heizung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Austausch unwirtschaftlich wäre oder außergewöhnliche persönliche oder bauliche Umstände vorliegen. Auch Finanzierungsschwierigkeiten oder Pflegebedürftigkeit fallen unter diese Ausnahmeregelungen. In einem solchen Fall kann ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Diese kann dann eine Befreiung von den Anforderungen des GEG erteilen.

Fazit: Handlungsempfehlungen für Ihre Ölheizung und die Zukunft

Der Bestandsschutz für Ölheizungen bietet Hauseigentümern die Sicherheit, ihre bestehenden Anlagen weiter nutzen zu können, solange diese funktionstüchtig und nicht älter als 30 Jahre sind. Die aktuellen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zielen jedoch darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich deutlich zu erhöhen und ab 2045 das endgültige Aus für Öl- und Gasheizungen einzuläuten. So gelten seit dem 1. Januar 2024 Vorgaben wie die 65-Prozent-Regelung für den Einbau neuer Heizungsanlagen sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden.

Für Hausbesitzer bedeutet das, sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Eine attraktive und zukunftssichere Alternative bietet derzeit der Einbau von Hybridheizungen, die fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energien kombinieren. Solche Systeme bieten nicht nur ökologische Vorteile, sondern können auch staatlich gefördert werden, was die Investitionskosten reduziert.

Für eine langfristige und gesetzeskonforme Heizungslösung ist es zudem wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Übergangsfristen und Bioanteilspflichten zu informieren. Eine sachkundige Beratung durch Experten wie Fachhandwerker, Energieberater oder Schornsteinfeger ist dabei unerlässlich.

Wer rechtzeitig plant und sich auf die neuen Anforderungen einstellt, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern spart langfristig Kosten und schont zudem die Umwelt. Besitzer von Ölheizungen sollten daher eigeninitiativ handeln und sich umfassend informieren, um ihre Heizungsanlage zukunftssicher zu machen.

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