So profitieren Sie von der Wallbox-Förderung
Im Jahr 2020 wurden auf Bundesebene zwei Förderprogramme für Wallboxen ins Leben gerufen: KfW 440 und KfW 441. Beide Förderprogramme, welche sich jeweils an Privatpersonen und Unternehmen richteten, konnten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität bei der Kreditanstalt KfW erfreuten sich größter Beliebtheit, weswegen die im Fördertopf zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb weniger Monate aufgebraucht waren. Nach einer Aufstockung der Fördergelder sind die beiden Förderprogramme aktuell jedoch ausgelaufen. Dennoch gibt es auch gute Nachrichten für Wallbox-Interessierte: Nicht nur auf Bundesebene gibt es über die KfW Förderprogramme für Wallboxen – auch einige Bundesländer und Kommunen haben entsprechende Fördertöpfe und bieten Förderprogramme an. Zudem gibt es auch Stromanbieter, die in Kombination mit einem Stromvertrag entsprechende Zuschüsse für Wallboxen im Programm haben.
Wallbox-Förderung – Die Bundesländer
Obwohl nicht alle Bundesländer Förderprogramme anbieten, haben dennoch einige aufgrund der hohen Nachfrage Fördergelder und entsprechende Programme für Wallboxen ins Leben gerufen. Insbesondere Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind hinsichtlich der Förderung der Ladepunkte echte Vorreiter. In Nordrhein-Westfalen werden Privatpersonen durch das Förderprogramm Progres.NRW unterstützt. Sowohl Anschaffung als auch Montage und Inbetriebnahme gehören im Rahmen des Programms zu den förderfähigen Kosten. Pro Ladepunkt sind über dieses Programm nach genehmigtem Förderantrag Zuschüsse in Höhe von bis zu 1000 Euro möglich. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der erforderliche Strom entweder aus erneuerbaren Energien stammt oder durch direkt vor Ort vorhandene regenerative Stromerzeuger wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen ergänzt wird. Auch die Ladeleistung der Ladesäule spielt eine Rolle. Die Leistung des Ladepunkts sollte 11 kWh nicht überschreiten. Dieses Förderprogramm auf Landesebene läuft aktuell jedoch nur noch bis zum 30. Juni 2023.
Neben Nordrhein-Westfalen hat auch Baden-Württemberg Fördermittel für Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung gestellt. Über die L-Bank ließen sich die Fördermittel des Programms Charge@BW beantragen. Aktuell ist das Förderprogramm für Privatleute jedoch ausgelaufen. Derzeit sind nur Wallboxen förderfähig, die im Rahmen des kommunalen Ausbaus der Ladeinfrastruktur errichtet werden sollen. Dennoch lohnt es sich vor der Anschaffung eines privaten Ladepunkts, die aktuellen Fördermaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes genau zu prüfen. Zum einen werden die Fördermittel bei hoch nachgefragten Programmen gelegentlich aufgestockt, zum anderen gibt es aufgrund der aktuellen Entwicklungen immer neue Förderprogramme mit attraktiven Fördersummen, die sich sowohl für private Verbraucher als auch für Unternehmen lohnen.
Gut zu wissen: Ganz gleich, ob der Förderantrag beim Bund, beim Land oder bei den jeweiligen Kommunen gestellt wird – es gilt immer folgende Regel: Der Antrag ist unbedingt vor Umsetzung jeglicher Maßnahmen zu stellen. Im Idealfall wird der Antrag daher in der Planungsphase gestellt, nachdem bereits ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde. So lassen sich die Kosten auch deutlich leichter kalkulieren. |
Wallbox-Förderung regional – Die Städte und Kommunen
Gibt es auf Landesebene keine Förderprogramme, heißt das nicht automatisch, dass es gar keine Fördermöglichkeiten gibt. Auch auf Ebene der Kommunen und Städte gibt es häufig lohnenswerte Programme für Privatpersonen oder Unternehmen. Auch hier gelten meist die gängigen Voraussetzungen für eine Förderung: Zuschüsse werden in der Regel nur genehmigt, wenn die Ladestation gänzlich mit Ökostrom betrieben oder teilweise aus einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage gespeist wird. Da die Voraussetzungen abhängig vom jeweiligen Förderprogramm jedoch stark variieren können, ist es ratsam, diese genauestens zu prüfen. Insbesondere hinsichtlich der Ladeleistung der Ladesäulen und in Bezug auf die Installation herrschen meistens strenge Richtlinien, an die es sich zu halten gilt.
Darüber hinaus gibt es in einigen Städten und Gemeinden auch über die Energieversorger für Stromkunden Zuschüsse. Dass die Energieversorger den Umstieg auf Elektromobilität durch Rabatte für den Kauf von Wallboxen, Fördermitteln für den Einbau oder günstigen Stromtarifen unterstützen, hat einen einfachen Grund: Elektrofahrzeuge benötigen Strom, und je mehr Strom ein Kunde von einem Versorger bezieht, desto rentabler ist er für das Versorgungsunternehmen. Es handelt sich bei den von Energieversorgern angebotenen Förderungen also eigentlich um Kundenbindungsprogramme. Entsprechend ist hier Vorsicht geboten. Allein die Förderung macht aus dem Angebot keinen guten Stromvertrag. Daher ist es ratsam, vor dem Umstieg auf die Elektromobilität einen Tarifvergleich inklusive aller Förderangebote vorzunehmen. Denn nur so lässt sich die beste Option für Ihre individuellen Bedingungen finden.
Fördermöglichkeiten nach Bundesländern – Die Übersicht
Hier haben wir für Sie eine Übersicht zu den aktuell verfügbaren Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt:
Bundesland |
Fördermöglichkeiten |
Baden-Württemberg | Da das Förderprogramm Charg@BW ausgelaufen ist, gibt es über das Land aktuell keine Förderprogramme mehr. Doch einige lokale Energieversorger bieten weiterhin Zuschüsse und Förderungen an. So beispielsweise auch die Technischen Werke Schussental. Hier sind Zuschüsse von bis zu 100 Euro pro Ladestation möglich. |
Bayern | Landesweit sind auch in Bayern aktuell keine Förderprogramme aktiv. Doch die Stadt München hat mit dem 01.04.2023 eine besonders attraktive Förderung für Wallboxen ins Leben gerufen. Gefördert wird nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Realisierung der erforderlichen Voraussetzungen (elektrische Vorrüstung). Dabei sind nach erfolgreicher Antragsstellung Zuschüsse von bis zu 1000 Euro möglich. Zudem bieten auch einige Stadtwerke in Bayern attraktive Förderungen an. So ermöglichen die Stadtwerke Dachau beispielsweise Förderungen in Höhe von 125 Euro pro Ladestation. |
Berlin und Brandenburg |
Offizielle Förderprogramme des Landes für private Ladestationen gibt es in diesen beiden Bundesländern nicht. Dennoch bieten einige Energieversorger wie beispielsweise EMB Brandenburg Zuschüsse und Boni an, die die Anschaffung einer Wallbox unterstützen. Für Unternehmen hingegen gibt es in Berlin über das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität Förderungen für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. |
Bremen | In Bremen gibt es mehrfach Förderangebote durch lokale Energieversorger. Darüber hinaus gibt es aktuell kein landesweites Förderprogramm. |
Hamburg | In Hamburg existiert das Förderprogramm ELBE. Über diese Fördermöglichkeit für öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen wird der Ausbau von Ladestationen abhängig davon, ob es sich beim Antragsteller um ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung handelt, mit Förderungen in Höhe von bis zu 100% der förderfähigen Kosten bezuschusst. |
Hessen | Auch in Hessen gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Förderung für eine Wallbox zu erhalten. Allerdings bietet das Land ebenfalls keine landesweite Förderung für Privatpersonen an. Hier stellen die Förderungen insbesondere Städte wie beispielsweise Limburg an der Lahn oder Stromversorger wie ENTEGA zur Verfügung. Daher ist die Förderung einer Wallbox in Hessen stark vom Wohnort abhängig. |
Mecklenburg-Vorpommern | In Mecklenburg-Vorpommern sind die Fördermöglichkeiten für Wallboxen insbesondere für Privatpersonen begrenzt. Nur vereinzelt ermöglichen Versorger wie beispielsweise die Stadtwerke Schwerin Förderungen für Privatleute. Für Unternehmen, Kommunen und Organisationen gibt es deutlich mehr Förderangebote. |
Niedersachsen | In Niedersachsen lohnt es sich insbesondere, die Angebote der Energieversorger gründlich zu prüfen. Beispielsweise bietet das Energiewerk Isernhagen Boni von rund 100 Euro pro Ladestation an. |
Nordrhein-Westfalen | In Nordrhein-Westfalen gibt es vielfach Fördermöglichkeiten für die Anschaffung und die Installation einer Wallbox. So bietet das Förderprogramm ElektroMobilität NRW für Vermieter und Wohneigentümer Zuschüsse zwischen 1000 und 1500 Euro pro Ladepunkt an. Zudem unterstützt die Stadt Düsseldorf Privatpersonen mit Zuschüssen zwischen 50 und 60% der anfallenden Kosten. Aber auch zahlreiche Stadtwerke bieten Zuschüsse und Vergünstigungen an, die die Kosten der Wallbox senken. |
Rheinland-Pfalz | In Rheinland-Pfalz sind Zuschüsse einzig über lokale Energieversorger möglich. So bieten beispielsweise ENTEGA oder auch die Mainzer Stadtwerke attraktive Zuschüsse an. |
Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt | In diesen Bundesländern gibt es aktuell keine landesweiten Förderungen für die private Anschaffung, Installation sowie Montage von Wallboxen mehr. Dennoch ist es sinnvoll, konkret bei den einzelnen Kommunen oder Stadtwerken nachzufragen. |
Schleswig-Holstein | Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge ermöglichte in Schleswig-Holstein die Förderung von Wallboxen. Dieses Programm ist jedoch ausgelaufen. Daher sind Förderungen aktuell nur über die einzelnen Städte und Kommunen, wie beispielsweise dem Kreis Segeberg, wo Zuschüsse von bis zu 1000 Euro vergeben werden, möglich. |
Thüringen | In Thüringen wird der Ausbau privater Ladestationen nicht unterstützt. Doch das Förderprogramm Elektromobilität Thüringen vergibt Förderungen an kleine und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen dieser Förderung werden bis zu 75% der förderfähigen Kosten bezuschusst. |
Die Möglichkeiten einer Wallbox-Förderung optimal nutzen – Fazit
Die Fördersummen der bundesweiten Förderprogramme für Privatpersonen und Unternehmen über die KfW sind aktuell ausgeschöpft und stillgelegt. Das heißt aber nicht, dass eine Förderung der Anschaffung, Montage und Installation von Ladestationen grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Sowohl einige Bundesländer als auch zahlreiche Städte, Kommunen und Energieversorger bieten vielerorts attraktive Förderungen und Zuschüsse an. Daher lohnt es sich, bei eben diesen Stellen genau nachzufragen. Vorsicht geboten ist lediglich bei den Angeboten der Energieversorger. Nicht immer sind die Prämien, Zuschüsse oder Förderungen langfristig die beste Option für Verbraucher. Doch auch hier gibt es immer wieder attraktive Angebote, die sich für Unternehmen oder Privatpersonen wirklich rentieren können.
Möchten Sie mehr über die Fördermöglichkeiten für Ladestationen wissen oder wollen Sie nähere Informationen zu unserem Wallbox-Angebot erhalten? Wir von EMOVA stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten oder Ihnen fachkundige Profis für die Installation Ihrer Wallbox zu vermitteln. Unsere kompetenten und freundlichen Mitarbeiter erreichen Sie über unseren Kundendienst per Live-Chat, E-Mail oder auch telefonisch.