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Profitieren Sie von E-Firmenwagen

Warum die Integration?

Mit dem Markenlaunch von EMOVA begeben wir uns auf eine spannende Reise hin zu einem umfassenden Energieversorger. In diesem Kontext passt die Integration von Juicify perfekt zu unserer Mission. Beide Marken vereinen ihre Stärken und schaffen Synergien, insbesondere im Bereich der Elektromobilität.

In einer Zeit, in der Elektromobilität zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Wunsch nach nachhaltigen Fortbewegungsmöglichkeiten wächst, entscheiden sich immer mehr Menschen für die Integration von elektrischen Mobilitätslösungen in ihren Alltag. Durch die Integration des THG-Handels erweitert EMOVA unser Portfolio, das bisher aus ganzheitlichen Ladelösungen für B2C- und B2B-Kunden bestand. Somit können Kunden zukünftig nicht nur die Hardware sowie vollumfängliche Installations- und Serviceleistungen über EMOVA beziehen, sondern direkt die für das Elektrofahrzeug oder den Ladestrom mögliche THG-Prämie beantragen. Die Verschmelzung unserer Marken innerhalb von EMOVA ermöglicht es uns, Ihnen ein noch umfassenderes Angebot bereitzustellen. So sind wir optimal auf die zukünftigen Anforderungen des Energiemarktes vorbereitet.

 

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Jetzt THG-Prämie sichern!

Die THG-Prämie ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, den CO2-Ausstoß im
Verkehrssektor in Deutschland zu reduzieren. Unternehmen, die in ihrem Fuhrpark
vollelektrische Fahrzeuge nutzen, können ihre überschüssigen THG-Anteile verkaufen und
dafür eine Prämie erhalten. Diese Möglichkeit steht allen Flottenbetreibern zur Verfügung.
Wie auch Sie für jedes einzelne E-Fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark, egal ob Firmenautos,
Elektrobusse oder betrieblich genutzte E-Zweiräder, ganz einfach und unkompliziert zu
Ihrem Cashback kommen, verraten wir Ihnen hier.
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Was ist die THG-Prämie für Unternehmen?

Die Treibhausgasminderungsquote soll den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erhöhen und die Emissionen von Treibhausgasen verringern. Auch Unternehmen, die elektrische Fahrzeuge betreiben, erhalten Emissionszertifikate für die nicht genutzten Anteile an der THG-Prämie. Diese Zertifikate repräsentieren die Einsparung von CO2-Emissionen durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen. Die THG-Prämie gilt für verschiedene Arten von Firmenfahrzeugen, darunter elektrische PKW, Nutzfahrzeuge, Busse und Zweiräder. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Fahrzeuge vollelektrisch betrieben werden. Durch den Verkauf der Emissionszertifikate können Betriebe zusätzliche Einnahmen generieren. Zudem verbessert der Einsatz von Elektrofahrzeugen und die Teilnahme am THG-Quotenhandel das ökologische Image des Unternehmens.

Welche Unternehmen können die THG-Prämie beantragen?

Grundsätzlich können alle Unternehmen, die über vollelektrische Fahrzeuge verfügen, eine THG-Prämie beantragen. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen und Unternehmensarten, darunter beispielsweise Logistik- und Transportunternehmen sowie Betriebe, die in ihren Flotten E-Firmenwagen besitzen oder Carsharing-Modelle mit vollelektrischen Autos. Auch Unternehmen, die elektrische Busse im öffentlichen Nahverkehr einsetzen, können für die Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen Prämien erhalten. Des Weiteren profitieren Energie- und Versorgungsunternehmen von der THG-Prämie, wenn sie elektrische Dienstfahrzeuge nutzen oder eine Flotte von Elektrofahrzeugen für ihre Betriebsabläufe haben.Handwerksunternehmen, die elektrische Fahrzeuge für ihre Betriebsfahrten einsetzen, sind ebenfalls berechtigt, die THG-Prämie zu beantragen. Außerdem können kommunale Unternehmen und Behörden, also Städte, Gemeinden und kommunale Einrichtungen, an der THG-Prämie partizipieren, sofern sie vollelektrische Fahrzeuge für ihre Dienstflotten nutzen. Das selbe gilt für Dienstleistungsunternehmen, die für Ihre Mitarbeitenden elektrische Dienstfahrzeuge bereitstellen.

 

Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung der THG-Prämie ist, dass das Unternehmen über ein oder mehrere vollelektrische und in Deutschland betriebene Fahrzeuge verfügt. Zudem müssen die Emissionseinsparungen ordnungsgemäß dokumentiert und nachgewiesen werden.

 

Warum ist EMOVA der beste Partner zur Beantragung Ihrer THG-Prämie?

Der Prozess zur Zertifikatsbeantragung der THG-Prämie ist mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Wenn Sie die Ihnen zustehende THG-Prämie deutlich unkomplizierter erhalten möchten, vertrauen Sie auf EMOVA und erledigen Sie Ihren Antrag einfach über uns! Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Prämie schnell und zuverlässig erhalten. Die Abwicklung ist für Sie dann denkbar einfach: Um sich für Ihre Prämie zu qualifizieren, registrieren Sie sich am besten gleich hier über das Anmeldeformular. Tragen Sie bitte Ihre Kontakt- und Fahrzeugdaten in das Formular ein.

Die Angaben zu Ihren Fahrzeugen sind wichtig, denn als Halter müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich förderfähige Elektrofahrzeuge besitzen. Dies können Sie in der Regel durch die Vorlage der jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine), die bestätigen, dass es sich um rein elektrische Fahrzeuge handelt. Wichtig auch zu beachten: Je Fahrzeug können Sie sich nur ein Mal pro Jahr für die THG-Prämie anmelden.

Als nächsten Schritt wählen Sie einfach Ihre bevorzugte Auszahlungsoption. Wir kümmern uns zusammen mit dem Bundesumweltamt, das den Quotenhandel in Deutschland organisiert und überwacht, um den Rest, also um die Zertifizierung der eingesparten Emissionen. Hierbei wird ermittelt, wie viel CO2-Emissionen durch die Nutzung Ihrer E-Fahrzeuge im Vergleich zu Verbrennern eingespart werden. Der gesamte Prozess ist für Sie also vollkommen unkompliziert und mit nur sehr wenig Aufwand verbunden.

Sie erhalten dann zunächst von uns eine Mail mit Ihren Daten, die Sie uns bitte kurz bestätigen. Anschließend können Sie sich einfach zurücklehnen und auf Ihre Prämie warten. Die Auszahlung der THG-Prämie dauert in aller Regel etwa vier bis sechs Wochen ab der Beantragungs- und Nachweis-Phase – wobei dies von der jeweiligen Bearbeitungsgeschwindigkeit des Umweltbundesamtes abhängt. Sofort nach der erfolgreichen Genehmigung durch das UBA erhalten Sie Ihr Geld.

Welche Prämienhöhe gelten für die einzelnen Fahrzeugklassen?

Fahrzeugklassen werden prinzipiell in die Kategorien M1, N1, N2, N3 und M3 unterteilt. Die Fahrzeugklassen M1, N1, N2, N3 und M3 beziehen sich auf die Einteilung von Fahrzeugen nach ihrer Bauart und ihrem Verwendungszweck gemäß den europäischen Richtlinien. Nachfolgend listen wir Ihnen die Bedeutungen der einzelnen Fahrzeugklassen und ihre jeweiligen THG-Prämienhöhen auf – wobei die genaue Höhe der THG-Prämie durch die eingesparte Menge an CO2-Emissionen im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt:

M1

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die THG-Prämie wird auf Basis der durchschnittlichen CO2-Emissionen eines vergleichbaren Verbrennungsmotors berechnet.

N1

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. Die Berechnung der THG-Prämie ist ähnlich wie bei PKW, allerdings basiert die Berechnung auf den CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen. Die Vergütung kann aufgrund des höheren durchschnittlichen CO2-Ausstoßes von Nutzfahrzeugen höher sein als bei PKW.

N2:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 12 Tonnen. Die Einsparungen und damit die THG-Prämie sind in dieser Fahrzeugklasse deutlich höher, da schwere Nutzfahrzeuge im Vergleich zu PKW und Kleintransportern signifikant höhere CO2-Emissionen aufweisen. Die genaue Vergütung hängt von der Größe und dem Einsatzbereich des Fahrzeugs ab und kann erheblich variieren.

N3:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Für die THG-Prämie gelten die identischen Parameter wie bei der N2-Fahrzeugklasse.

M3:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen. Fahrzeuge dieser Klasse, wie etwa Busse, haben ebenfalls hohe durchschnittliche CO2-Emissionen, sodass die Einsparungen und damit die THG-Prämie beträchtlich sein können. Die Vergütung kann dementsprechend höher ausfallen.

Häufig gestellte Fragen

Registrierung

Nein, Sie können sich jetzt schon registrieren. Die THG-Prämie wird aber erst nach Hochladen und Prüfung der Fahrzeugunterlagen ausgezahlt.
Grundsätzlich verkaufen Sie bei uns immer Ihre THG-Quote für ein Teilnahmejahr.
Die THG-Prämie kann für jedes quotenberechtigte Elektrofahrzeug einmal pro Kalenderjahr beantragt werden - und das bis mindestens 2030.

Auszahlung

Festbeträge garantieren die Auszahlung eines genauen Betrags.
Sofortbeträge sind zunächst ähnlich wie Festbeträge. Allerdings ist der ausgezahlte Betrag geringer, dafür erhalten Kunden und Kundinnen ihr Geld schneller.
Der Flexbetrag lässt die tatsächliche Auszahlungshöhe offen.

Fahrzeuge

Für vollelektrische Fahrzeuge wie Elektroautos, Busse und bestimmte Krafträder. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.

Wie hoch der THG-Erlös eines Fahrzeugs ist, hängt von der Fahrzeugklasse und dem damit zusammenhängenden Richtwert für Einsparungen an Emissionen ab. Die Marke oder das Modell des Autos bzw. Fahrzeugs spielen dabei keine Rolle.
Nein, auch für andere zulassungspflichtige und vollelektrische Fahrzeuge kann die THG-Quote geltend gemacht werden. Das können zum Beispiel Busse oder Krafträder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 sein.
Grundsätzlich kann die THG-Quote für jedes E-Fahrzeug nur einmal pro Jahr verkauft werden. Und dabei zählt, wessen Antrag zuerst beim Umweltbundesamt eingegangen ist und genehmigt wurde.
Sollten Sie Ihre Prämie bereits erhalten und das Umweltbundesamt Ihren Antrag genehmigt haben, müssen Sie Ihre Prämie nicht zurückzahlen. Der neue Besitzer kann seine THG-Prämie dann erst im nächsten Jahr beantragen.
Prüfen Sie in der Zulassungsbescheinigung, wer als Halter des E-Autos eingetragen ist. Ist das die Leasinggesellschaft, können Sie leider keine Prämie beantragen. Sind Sie als Fahrzeughalter eingetragen, steht Ihrem Prämien-Antrag nichts im Wege.
Leider nein, Hybrid-Fahrzeuge sind (noch) nicht für den THG-Quotenhandel zulässig.

Kosten

Die Beantragung der THG-Prämie ist kostenlos. EMOVA behält einen kleinen Teil der Prämie ein.

EMOVA behält einen kleinen Teil der THG-Prämie ein. Dies geschieht allerdings bereits vor der Auszahlung des versprochenen Betrags. Die zum Anmeldungszeitpunkt versprochene Summe erhalten Sie also zu 100 %.

THG-Prämie

Die relevanten Gesetze zur THG-Quote sind die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) der Europäischen Union sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).

Nein, durch die THG-Quote wird der Handel mit Mineralöl etc. teurer und damit unattraktiver. Kraftstoffhändler werden dazu animiert, CO₂-Emissionen einzusparen und beispielsweise an alternativen Kraftstoffen zu forschen.
Der (bürokratische) Aufwand übersteigt bei einer einzelnen Quote den Nutzen. Deswegen müssen die THG-Prämien von Dritten gebündelt verkauft werden, um Ihre Prämie gültig machen zu können. Diesen Service übernehmen wir für Sie und wickeln die Vermarktung Ihrer THG-Prämie ab.
Unternehmen, die CO₂-emittierende Kraftstoffe auf den Markt bringen, sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Treibhausgase einzusparen.
Theoretisch hat die Bundesrepublik Deutschland die Option, nicht geltend gemachte THG-Quoten selbst an Quotengesellschaften zu verkaufen. In dem Fall verfällt Ihre Quote.
Faktoren für die Höhe der Prämie sind: THG-Emissionen in der Stromproduktion, Anpassungsfaktor für E-Fahrzeuge, Absatz von Mineralölunternehmen, gesetzlich geregelte Einsparungsquote für die quotenverpflichteten Unternehmen, durchschnittliche Einsparung an MWh der Fahrzeugklasse.
Der Gesetzgeber hat den THG-Quotenhandel zunächst bis 2030 angesetzt. Eine Fortsetzung darüber hinaus ist denkbar.

Sonstiges

Wir garantieren Ihnen eine sichere und leichte Abwicklung. Ihre Daten werden ausschließlich auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert.

Ja, das ist richtig. Die von uns beantragten THG-Quoten gehen gebündelt an Mineralölunternehmen. Wir arbeiten mit der Diersch & Schröder GmbH & Co. KG, einem regionalen, mittelständischen Traditionsunternehmen.

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DS EMOVA GmbH
Daimlerstraße 2
D-85748 Garching b. München

+49 89 8719-0
einfach@emova.de

 

                   

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