AdobeStock_756665056

Die THG-Prämie: Verdienen Sie jetzt Geld mit Ihrem E-Auto!

Warum die Integration?

Mit dem Markenlaunch von EMOVA begeben wir uns auf eine spannende Reise hin zu einem umfassenden Energieversorger. In diesem Kontext passt die Integration von Juicify perfekt zu unserer Mission. Beide Marken vereinen ihre Stärken und schaffen Synergien, insbesondere im Bereich der Elektromobilität.

In einer Zeit, in der Elektromobilität zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Wunsch nach nachhaltigen Fortbewegungsmöglichkeiten wächst, entscheiden sich immer mehr Menschen für die Integration von elektrischen Mobilitätslösungen in ihren Alltag. Durch die Integration des THG-Handels erweitert EMOVA das Portfolio, das bisher aus ganzheitlichen Ladelösungen für B2C- und B2B-Kunden bestand. Somit können Kunden zukünftig nicht nur die Hardware sowie vollumfängliche Installations- und Serviceleistungen über EMOVA beziehen, sondern direkt die für das Elektrofahrzeug oder den Ladestrom mögliche THG-Prämie beantragen. Die Verschmelzung unserer Marken innerhalb von EMOVA ermöglicht es uns, Ihnen ein noch umfassenderes Angebot bereitzustellen. So sind wir optimal auf die zukünftigen Anforderungen des Energiemarktes vorbereitet.

 

 

EMOVA X JUICIFY_Co-Branding_08.2024 (1)

THG-Prämie jetzt beantragen!

Die Bundesregierung hat sich ein ehrgeiziges, aber ebenso notwendiges Ziel gesetzt: die Senkung des CO2-Ausstoßes. Hierfür sind auch im Verkehrsbereich diverse Maßnahmen notwendig. Insgesamt soll das Fahren auf klimaschonender Basis günstiger werden. So können etwa Halter eines E-Autos durch nicht erzeugtes CO2 den Fahrstrom für ihr batteriebetriebenes Elektrofahrzeug als nachhaltige Antriebsenergie vermarkten. Wie der THG-Quotenhandel funktioniert und wie auch Sie als Fahrer eines E-Autos ganz einfach davon profitieren können, erfahren Sie hier.
1/

Was ist die THG-Prämie?

Als zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz die THG-Prämie implementiert worden. THG steht hierbei für „Treibhausgasminderung“. Damit wird Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie entsprochen. Die Treibhausgasminderungs-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den CO2-Ausstoß, der durch ihre Treibstoffe entsteht, Jahr für Jahr weiter zu senken. Die Bundesregierung legt hierfür den Wert fest. Dieser beträgt 2024 9,25 Prozent und steigt bereits im darauffolgenden Jahr auf 25 Prozent. Kann ein Mineralölunternehmen die jährlich ansteigenden Quoten nicht erfüllen, hat es die Möglichkeit, Verschmutzungsrechte, sogenannte Zertifikate, nachzukaufen. Diese Zertifikate entstehen praktisch durch Emissionen, die an einer anderen Stelle vermieden werden. Und genau hier kommen Elektrofahrzeuge mit ihrem sauberen Strom ins Spiel. Denn auch Halter von vollelektrischen E-Autos dürfen seit einiger Zeit das von ihnen eingesparte CO2 „weiterverkaufen“ – und können so am Quotenhandel teilnehmen.

 

Wie funktioniert die THG-Prämie?

Als Nutzer eines privaten Elektrofahrzeugs werden Sie automatisch mit der THG-Prämie belohnt. An die Erträge aus dieser THG-Prämie kommen Sie dank EMOVA übrigens ganz einfach: Um sich für Ihre Prämie zu qualifizieren, registrieren Sie sich am besten gleich hier über das Anmeldeformular. Tragen Sie bitte Ihre Kontakt- und Fahrzeugdaten in das Formular ein.
Die Angaben zu Ihrem Fahrzeug sind wichtig, denn als Halter müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich ein förderfähiges Elektrofahrzeug besitzen. Dies können Sie in der Regel durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handelt. Wichtig auch zu beachten: Je Fahrzeug können Sie sich nur ein Mal pro Jahr für die THG-Prämie anmelden.

Als nächsten Schritt wählen Sie einfach Ihre bevorzugte Auszahlungsoption. Wir kümmern uns zusammen mit dem Bundesumweltamt, das den Quotenhandel in Deutschland organisiert und überwacht, um den Rest, also um die Zertifizierung der eingesparten Emissionen. Hierbei wird ermittelt, wie viel CO2-Emissionen durch die Nutzung Ihres E-Fahrzeugs im Vergleich zu einem Verbrenner eingespart werden. Der gesamte Prozess ist für Sie als Fahrzeughalter also vollkommen unkompliziert und mit nur sehr wenig Aufwand verbunden.
Sie erhalten dann zunächst von uns eine Mail mit Ihren Daten, die Sie uns bitte kurz bestätigen. Anschließend können Sie sich einfach zurücklehnen und auf Ihre Prämie warten. Als berechtigter E-Fahrzeugfahrer erhalten Sie die Auszahlung der THG-Prämie in aller Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Beantragungs- und Nachweis-Phase, wobei dies von der jeweiligen Bearbeitungsgeschwindigkeit des Umweltbundesamtes abhängt. Sofort nach der erfolgreichen Genehmigung durch das UBA erhalten Sie Ihre Auszahlung.

Für welche Fahrzeugklassen kann die THG-Prämie beantragt werden?

In Deutschland kann man die THG-Prämie für verschiedene Klassen von Elektrofahrzeugen beantragen. Dazu gehören natürlich in erster Linie privat genutzte, aber auch gewerbliche PKW, sofern diese rein elektrisch betrieben werden. Plug-in-Hybride sind in der Regel von der THG-Prämie ausgeschlossen, da sie auch einen Verbrennungsmotor haben. Leichte und schwere Nutzfahrzeuge, die zu 100 Prozent elektrisch betrieben werden, können ebenfalls für die THG-Prämie registriert werden. 

Welche Prämienhöhen gelten für die einzelnen Fahrzeugklassen?

Fahrzeugklassen werden prinzipiell in die Kategorien M1, N1, N2, N3 und M3 unterteilt. Die Fahrzeugklassen M1, N1, N2, N3 und M3 beziehen sich auf die Einteilung von Fahrzeugen nach ihrer Bauart und ihrem Verwendungszweck gemäß den europäischen Richtlinien. Nachfolgend listen wir Ihnen die Bedeutungen der einzelnen Fahrzeugklassen und ihre jeweiligen THG-Prämienhöhen auf – wobei die genaue Höhe der THG-Prämie durch die eingesparte Menge an CO2-Emissionen im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt:

M1

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die THG-Prämie wird auf Basis der durchschnittlichen CO2-Emissionen eines vergleichbaren Verbrennungsmotors berechnet.

N1

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. Die Berechnung der THG-Prämie ist ähnlich wie bei PKW, allerdings basiert die Berechnung auf den CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen. Die Vergütung kann aufgrund des höheren durchschnittlichen CO2-Ausstoßes von Nutzfahrzeugen höher sein als bei PKW.

N2

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 12 Tonnen. Die Einsparungen und damit die THG-Prämie sind in dieser Fahrzeugklasse deutlich höher, da schwere Nutzfahrzeuge im Vergleich zu PKW und Kleintransportern signifikant höhere CO2-Emissionen aufweisen. Die genaue Vergütung hängt von der Größe und dem Einsatzbereich des Fahrzeugs ab und kann erheblich variieren.

N3

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Für die THG-Prämie gelten die identischen Parameter wie bei der N2-Fahrzeugklasse.

M3

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen. Fahrzeuge dieser Klasse, wie etwa Busse, haben ebenfalls hohe durchschnittliche CO2-Emissionen, sodass die Einsparungen und damit die THG-Prämie beträchtlich sein können. Die Vergütung kann dementsprechend höher ausfallen.

Häufig gestellte Fragen

Registrierung

Nein, Sie können sich jetzt schon registrieren. Die THG-Prämie wird aber erst nach Hochladen und Prüfung der Fahrzeugunterlagen ausgezahlt.
Grundsätzlich verkaufen Sie bei uns immer Ihre THG-Prämie für ein Teilnahmejahr.
Die THG-Prämie kann für jedes quotenberechtigte Elektrofahrzeug einmal pro Kalenderjahr beantragt werden - und das bis mindestens 2030.

Auszahlung

Festbeträge garantieren die Auszahlung eines genauen Betrags.
Sofortbeträge sind zunächst ähnlich wie Festbeträge. Allerdings ist der ausgezahlte Betrag geringer, dafür erhalten Kunden und Kundinnen ihr Geld schneller.
Der Flexbetrag lässt die tatsächliche Auszahlungshöhe offen.

Fahrzeuge

Für vollelektrische Fahrzeuge wie Elektroautos, Busse und bestimmte Krafträder. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.

Wie hoch der THG-Erlös eines Fahrzeugs ist, hängt von der Fahrzeugklasse und dem damit zusammenhängenden Richtwert für Einsparungen an Emissionen ab. Die Marke oder das Modell des Autos bzw. Fahrzeugs spielen dabei keine Rolle.
Nein, auch für andere zulassungspflichtige und vollelektrische Fahrzeuge kann die THG-Prämie geltend gemacht werden. Das können zum Beispiel Busse oder Krafträder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3 sein.
Grundsätzlich kann die THG-Prämie für jedes E-Fahrzeug nur einmal pro Jahr verkauft werden. Und dabei zählt, wessen Antrag zuerst beim Umweltbundesamt eingegangen ist und genehmigt wurde.
Sollten Sie Ihre Prämie bereits erhalten und das Umweltbundesamt Ihren Antrag genehmigt haben, müssen Sie Ihre Prämie nicht zurückzahlen. Der neue Besitzer kann seine THG-Prämie dann erst im nächsten Jahr beantragen.
Prüfen Sie in der Zulassungsbescheinigung, wer als Halter des E-Autos eingetragen ist. Ist das die Leasinggesellschaft, können Sie leider keine Prämie beantragen. Sind Sie als Fahrzeughalter eingetragen, steht Ihrem Prämien-Antrag nichts im Wege.
Leider nein, Hybrid-Fahrzeuge sind (noch) nicht für den THG-Quotenhandel zulässig.

Kosten

Die Beantragung der THG-Prämie ist kostenlos. EMOVA behält einen kleinen Teil der Prämie ein.

EMOVA behält einen kleinen Teil der THG-Prämie ein. Dies geschieht allerdings bereits vor der Auszahlung des versprochenen Betrags. Die zum Anmeldungszeitpunkt versprochene Summe erhalten Sie also zu 100 %.

THG-Quote

Die relevanten Gesetze zur THG-Prämie sind die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) der Europäischen Union sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).

Nein, durch die THG-Prämie wird der Handel mit Mineralöl etc. teurer und damit unattraktiver. Kraftstoffhändler werden dazu animiert, CO₂-Emissionen einzusparen und beispielsweise an alternativen Kraftstoffen zu forschen.
Der (bürokratische) Aufwand übersteigt bei einer einzelnen Prämie den Nutzen. Deswegen müssen die THG-Prämie von Dritten gebündelt verkauft werden, um Ihre Prämie gültig machen zu können. Diesen Service übernehmen wir für Sie und wickeln die Vermarktung Ihrer THG-Prämie ab.
Unternehmen, die CO₂-emittierende Kraftstoffe auf den Markt bringen, sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Treibhausgase einzusparen.
Theoretisch hat die Bundesrepublik Deutschland die Option, nicht geltend gemachte THG-Prämien selbst an Quotengesellschaften zu verkaufen. In dem Fall verfällt Ihre Quote.
Faktoren für die Höhe der Prämie sind: THG-Emissionen in der Stromproduktion, Anpassungsfaktor für E-Fahrzeuge, Absatz von Mineralölunternehmen, gesetzlich geregelte Einsparungsquote für die quotenverpflichteten Unternehmen, durchschnittliche Einsparung an MWh der Fahrzeugklasse.
Der Gesetzgeber hat den THG-Quotenhandel zunächst bis 2030 angesetzt. Eine Fortsetzung darüber hinaus ist denkbar.

Sonstiges

Wir garantieren Ihnen eine sichere und leichte Abwicklung. Ihre Daten werden ausschließlich auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert.

Ja, das ist richtig. Die von uns beantragten THG-Prämie gehen gebündelt an Mineralölunternehmen. Wir arbeiten mit der Diersch & Schröder GmbH & Co. KG, einem regionalen, mittelständischen Traditionsunternehmen.

Bleiben Sie in Kontakt

So erreichen 
Sie uns

DS EMOVA GmbH
Daimlerstraße 2
D-85748 Garching b. München

+49 89 8719-0
einfach@emova.de

 

                   

Rufen Sie uns 
gratis an

0800 8500400

Finden Sie Ihr regionales Verkaufsbüro

Zu den Standorten

 

Sie möchten sich bei uns bewerben?

Zu den konzernweiten Stellenangeboten