Whistleblowing-Prozess der Diersch & Schröder Gruppe

gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSR)

 

Die Diersch & Schröder GmbH & Co KG hat – stellvertretend für die gesamte DS-Gruppe – ein Hinweisgebersystem installiert, welches es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, Vorfälle, Handlungen und Risiken zu melden. Allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten wird hiermit die Möglichkeit geschaffen, auf Verstöße hinzuweisen. Dadurch können unerwünschte Folgen begrenzt und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden. Um eine absolute Vertraulichkeit und Anonymität (soweit vom Hinweisgeber gewünscht) zu garantieren, hat die Geschäftsführung einen externen Whistleblowing Officer beauftragt, der Empfänger aller Meldungen für die DS-Gruppe ist.

Weitere Informationen über den Whistleblowing-Prozess der DS-Gruppe erhalten Sie hier. 

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