Ihre Mieterselbstauskunft in Minuten – einfach und sicher online erstellen

Die Wohnungssuche kann schnell zur Herausforderung werden – vor allem in gefragten Wohngegenden. Um Ihre Chancen auf die Traumwohnung zu erhöhen, ist es wichtig, dass Sie dem Vermieter alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Die meisten Vermieter verlangen dazu eine Mieterselbstauskunft, die relevante Informationen über Ihre persönliche und finanzielle Situation enthält. 

Aber keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung und einer digitalen Vorlage lässt sich diese Aufgabe schnell und unkompliziert erledigen. In diesem Blogbeitrag erklären wir im Detail, was eine Mieterselbstauskunft ist, welche Angaben wirklich notwendig sind und wie Sie Ihre Selbstauskunft in wenigen Minuten online erstellen können. So sind Sie für die nächste Wohnungsbesichtigung bestens vorbereitet!




Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein schriftliches Formular, in dem Sie als Mietinteressent Angaben zu Ihrer persönlichen, finanziellen und familiären Situation machen. Dieses Dokument wird in der Regel nach der Wohnungsbesichtigung und vor der endgültigen Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags ausgefüllt und dem Vermieter ausgehändigt. Die Mieterselbstauskunft ist rechtlich nicht verpflichtend. In der Praxis spielt sie jedoch häufig eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob ein Mietvertrag überhaupt zustande kommt.

Inhalte der Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft umfasst typischerweise folgende Informationen:

  • Persönliche Angaben: Dazu gehören Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum sowie Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten ermöglichen es dem Vermieter, Sie zu identifizieren und Sie bei Bedarf zu kontaktieren.

  • Familienstand und Haushaltsmitglieder: Hier geben Sie an, ob Sie alleine oder mit anderen Personen zusammen wohnen. Auch die Anzahl und das Alter der Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, werden erfasst.

  • Berufliche und finanzielle Situation: Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis, Ihrem Arbeitgeber und Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sind relevant, um Ihre Zahlungsfähigkeit beurteilen zu können. Wenn Sie selbständig sind, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

  • Vorherige Mietverhältnisse: Der Vermieter kann Informationen über frühere Mietverhältnisse einholen, insbesondere über Zahlungsschwierigkeiten oder offene Forderungen.

  • Sonstige relevante Informationen: Dazu gehören Fragen nach eventuellen Haustieren, ob die Miete durch Sozialleistungen gedeckt ist oder ob Sie bereits in ein Insolvenzverfahren verwickelt sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Mieterselbstauskunft bestimmten Datenschutzrichtlinien unterliegt. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen nur Informationen abgefragt werden, die für das Mietverhältnis relevant sind.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

In der Mieterselbstauskunft darf der Vermieter somit nur Fragen stellen, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mietverhältnis und Ihrer finanziellen Zuverlässigkeit haben. Fragen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Mieterselbstauskunft stehen und Ihre Persönlichkeitsrechte verletzen können, müssen Sie nicht beantworten. Dazu gehören insbesondere:

Fragen zu Ihrer Familienplanung
Ihr Vermieter darf Sie nicht nach einer geplanten Hochzeit, einer Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch fragen. Solche Informationen sind für die Beurteilung Ihrer Eignung als Mieter nicht relevant und können diskriminierend sein.

Angaben zu politischen oder religiösen Ansichten
Unzulässig sind auch Fragen nach Ihrer Mitgliedschaft in Parteien, Vereinen oder Gewerkschaften sowie nach Ihrer Religionszugehörigkeit. Diese Angaben stehen in keinem Zusammenhang mit Ihrer Mietzahlungsfähigkeit und könnten dazu verwendet werden, Sie aufgrund Ihrer Weltanschauung zu benachteiligen.

Vorstrafen und laufende strafrechtliche Ermittlungen
Die Frage nach Vorstrafen oder laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist unzulässig. Diese Angaben betreffen in der Regel nicht Ihre Bonität und sollten daher keinen Einfluss auf Ihre Chancen als Mieter haben.

Nationalität und ethnische Herkunft
Auch Fragen nach Ihrer Nationalität oder ethnischen Herkunft sind nicht erlaubt. Der Vermieter darf keine Unterschiede aufgrund Ihrer Herkunft machen, da dies gegen die Antidiskriminierungsgesetze verstößt.

Persönliche Vorlieben 
Auch Fragen zu Hobbys, Musikgeschmack oder anderen persönlichen Vorlieben sind nicht gestattet. Diese Angaben haben keinen Einfluss auf Ihre Eignung als Mieter und sind daher für die Mieterselbstauskunft nicht relevant.

Gesundheitliche Informationen
Unzulässig sind auch Fragen nach gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder der sexuellen Orientierung. Diese Informationen dürfen nicht abgefragt werden, da sie keinen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben.

Wie Sie auf unzulässige Fragen reagieren können

Wenn Sie in der Mieterselbstauskunft mit unzulässigen Fragen konfrontiert werden, haben Sie das Recht, diese Fragen nicht zu beantworten. Stattdessen können Sie den Vermieter darauf hinweisen, dass diese Fragen unzulässig sind. Sie können auch ganz einfach die kostenlose Vorlage unseres Partners itsmydata verwenden. Diese Vorlage schützt Sie davor, unzulässige Fragen beantworten zu müssen, da hierbei nur relevante und zulässige Informationen abgefragt werden.

Wenn Sie wissen, welche Fragen in der Mieterselbstauskunft unzulässig sind, schützen Sie sich vor möglichen Diskriminierungen und wahren Ihre Datenschutzrechte. Achten Sie darauf, dass Sie nur Angaben machen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Vorlagen wie die von itsmydata helfen Ihnen dabei.

Konsequenzen von falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft

Vermieter nutzen die Mieterselbstauskunft, um die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit der Bewerber zu überprüfen. Wenn die Angaben nicht übereinstimmen oder verdächtig erscheinen, kann der Vermieter entscheiden, den Mietvertrag mit Ihnen nicht abzuschließen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Ihrer Selbstauskunft und den zusätzlich eingereichten Unterlagen wie Einkommensnachweisen oder Bonitätsauskünften gibt.

Wenn Sie in der Mieterselbstauskunft falsche Angaben machen und dies nach Abschluss des Mietvertrags herauskommt, kann das auch rechtliche Konsequenzen haben. In diesem Fall kann der Vermieter die Anfechtung des Mietvertrages prüfen und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung aussprechen.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Ihr Vermieter Ihnen unzulässige Fragen stellt. Wenn Sie in der Mieterselbstauskunft mit Fragen konfrontiert werden, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben und daher unzulässig sind, sind Sie nicht verpflichtet, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Besser als zu lügen ist es jedoch, die kostenlose Vorlage von itsmydata zu verwenden. Diese Vorlage stellt sicher, dass nur zulässige und notwendige Fragen gestellt werden.

Dokumente, die Vermieter zusätzlich zur Selbstauskunft benötigen

Neben der Mieterselbstauskunft verlangen Vermieter häufig weitere Dokumente, um die finanzielle Zuverlässigkeit und die Identität eines potenziellen Mieters zu überprüfen. Dazu gehören:

Einkommensnachweis

Der Einkommensnachweis ist neben der Mieterselbstauskunft eines der wichtigsten Dokumente, das der Vermieter verlangt. Mit den letzten Gehaltsabrechnungen können Sie Ihre finanzielle Situation belegen und dem Vermieter zeigen, dass Sie in der Lage sind, die Miete regelmäßig zu zahlen.

  • Angestellte reichen zum Nachweis ihres Einkommens in der Regel ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen ein.
  • Selbstständige können anstelle von Gehaltsabrechnungen eine Bescheinigung ihres Steuerberaters über ihr Haushaltsnettoeinkommen einreichen.
  • Rentner müssen ihren aktuellen Rentenbescheid vorlegen, um ihr Einkommen nachzuweisen.

Bonitätsauskunft

Neben Einkommensnachweisen verlangen viele Vermieter eine Bonitätsauskunft. Diese gibt Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit und zeigt, wie zuverlässig Sie in der Vergangenheit Ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind. Eine positive Bonitätsauskunft erhöht Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wohnungsbewerbung erheblich.

Mit dem BonitätsPass unseres Partners itsmydata können Sie Ihre Bonität gegenüber dem Vermieter ganz einfach nachweisen. Das Zertifikat fasst Ihre wichtigsten Bonitätsinformationen in einem übersichtlichen Dokument zusammen und ist für nur 17,90 € direkt online erhältlich. Der BonitätsPass ist eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit, Ihre finanzielle Vertrauenswürdigkeit nachzuweisen, und entspricht den Anforderungen der meisten Vermieter.

Personalausweis und Wohnberechtigungsschein

Bereits bei der Wohnungsbesichtigung kann der Vermieter zur Überprüfung Ihrer Identität von Ihnen verlangen, Ihren Personalausweis vorzulegen. Eine Kopie des Ausweises darf er allerdings nicht anfertigen. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Wohnungen, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden, kann auch ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein. Dieser bescheinigt die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung und wird in der Regel von der zuständigen Behörde ausgestellt.

Die Mieterselbstauskunft allein reicht also oft nicht aus, um alle Informationen zu liefern, die ein Vermieter für seine Entscheidung benötigt. Einkommensnachweise, Bonitätsauskünfte und der Personalausweis sind häufig weitere Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung vorlegen müssen. Wenn Sie diese Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, erhöhen Sie Ihre Chancen, die gewünschte Wohnung zu bekommen.

Fazit: Ihre Mieterselbstauskunft – schnell und sicher zum Mietvertrag

Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Dokument für eine erfolgreiche Wohnungssuche. Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erleichtert sie den Auswahlprozess und erhöht Ihre Chancen, die Wohnung Ihrer Wahl zu bekommen. Indem Sie nur die wirklich notwendigen und zulässigen Angaben machen, schützen Sie Ihre persönlichen Daten und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der Vermieter.

Mit der kostenlosen Vorlage von itsmydata können Sie schnell und unkompliziert Ihre Mieterselbstauskunft erstellen, ohne unnötige Informationen preiszugeben. Ergänzend dazu bietet der itsmydata BonitätsPass eine kostengünstige und sofort verfügbare Möglichkeit, Ihre Bonität nachzuweisen – eine immer häufiger geforderte Voraussetzung bei der Bewerbung um eine Wohnung.

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig einreichen, zeigen Sie Ihre Seriosität als Mieter und schaffen Vertrauen bei Ihrem potenziellen Vermieter. Mit der passenden Vorbereitung und den richtigen Unterlagen steht einem erfolgreichen Mietvertragsabschluss dann nichts mehr im Wege!

Jetzt zum Newsletter
anmelden

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten News zu allen Entwicklungen rund um EMOVA und Ihre Brennstoffe.

Bleiben Sie in Kontakt

So erreichen 
Sie uns

DS EMOVA GmbH
Daimlerstraße 2
D-85748 Garching b. München

+49 89 8719-0
einfach@emova.de

 

                   

Rufen Sie uns 
gratis an

0800 8500400

Finden Sie Ihr regionales Verkaufsbüro

Zu den Standorten

 

Sie möchten sich bei uns bewerben?

Zu den konzernweiten Stellenangeboten